Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.
Großer Erfolg für das LDT-Rhönrad-Team beim Deutschland-Cup 2025 in Magdeburg
Am Wochenende des 08. und 09. November 2025 fand in Magdeburg der Deutschland-Cup im Rhönradturnen statt – der höchste Wettkampf dieser Leistungsklasse in Deutschland. Das