Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.
Fit mit dem Fahrrad – kostenloses Angebot für Mitglieder und Nichtmitglieder
Die Verkehrswacht Bochum e. V. in Kooperation mit dem LDT bietet ein kostenloses Training für Fahrrad und Pedelec (E-Bike) an. Es stehen derzeit 2 Termine