FFP2-Maskenpflicht in städtischen Gebäuden ab Mittwoch, 26.01.2022

Wir sind am 25.01.2022 von der Stadt Bochum darüber informiert worden, dass ab Mittwoch, 26.01.2022 für alle öffentlichen Gebäude, die sich in städtischem Besitz befinden, beim Betreten das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend vorgeschrieben ist. Die Aussage wurde am 27.01. konkretisiert. Die FFP-Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 14Jahren. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend. Die Regelung betrifft auch Sporthallen und Schwimmbäder. Ausgenommen von der Maskenpflicht bleiben kleine Kinder bis zum Schuleintritt. Bitte bei der Teilnahme an unseren Sportangeboten beachten. Sobald sich Änderungen der neuen Vorschrift ergeben, werden wir umgehend darüber informierten.

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