Land NRW verschärft Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie ab 28.12.2021 deutlich

Das Land verschärft die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung ab dem 28.12.2021 bis auf weiteres deutlich, auch für den Sport in Innenräumen. Dies betrifft leider auch unser Angebot in den Turnhallen und im Vereinsheim Turnschuh. Ab sofort gilt bis auf Widerruf, mindestens jedoch bis einschließlich 12.01.2021, die sogenannte 2G+-Regel. Das bedeutet das alle Sportangebote, die in geschlossenen Räumen stattfinden, nur für vollimmunisierte teilnehmende Personen zugänglich sind, die zusätzlich eine offiziellen negativen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter ist als 24 Stunden bzw. einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Übungsleitenden sind verpflichtet, die Testnachweise vor dem Zutritt der Sportstätten zu kontrollieren. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Nachfolgend der Link der Landesregierung:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausweitung-der-kontaktbeschraenkungen-auf

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