Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.
Der LDT trauert um seinen Ehrenvorsitzenden Dr. Klaus Prieß
Der LDT trauert um seinen langjährigen Ehrenvorsitzenden Dr. Klaus Prieß, der leider am 01. Mai 2025 im Alter von 92 Jahren verstorben ist. Unsere Gedanken