Neue Coronaschutzverordnung führt zu neuen Einschränkungen im Sportbetrieb und schreibt 2G-Regel vor!

Die heute (23.11.2021) von der Landesregierung veröffentlichte neue Corona-Schutzverordnung, gültig ab Mittwoch, 24.11.2021, lässt die Teilnahme am Sportbetrieb bis auf weiteres leider nur noch für immunisierte Teilnehmer:innen zu (2G-Regel -> vollständig geimpft bzw. genesen). Dies schließt Übungsleiter:innen und Trainer:innen ein. Das bedeutet, das nicht immunisierten Personen unser Sportangebot dann vorläufig nicht zur Verfügung steht. Wir […]