Neue Coronaschutzverordnung führt zu neuen Einschränkungen im Sportbetrieb und schreibt 2G-Regel vor!

Die heute (23.11.2021) von der Landesregierung veröffentlichte neue Corona-Schutzverordnung, gültig ab Mittwoch, 24.11.2021, lässt die Teilnahme am Sportbetrieb bis auf weiteres leider nur noch für immunisierte Teilnehmer:innen zu (2G-Regel -> vollständig geimpft bzw. genesen). Dies schließt Übungsleiter:innen und Trainer:innen ein. Das bedeutet, das nicht immunisierten Personen unser Sportangebot dann vorläufig nicht zur Verfügung steht. Wir sind angehalten, den Nachweis der Immunisierung zu kontrollieren.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Wir bedauern die dadurch entstehenden Unanehmlichkeiten und bitten um Verständnis. Sobald sich Änderungen der aktuellen Situation ergeben, werden wir umgehend an dieser Stelle darüber informieren.

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