Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.
LDT bei der Jahressportlerehrung der Stadt Bochum mehrfach vertreten
Am 26. März 2026 fand im Varieté „et cetera“ die traditionelle Jahressportlerehrung der Stadt Bochum statt. Alle Gäste, die an diesem Abend geladen waren, hatten