Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.
Sommerfest des LDT – ein tolles Event bei bestem Wetter!
Der Wettergott meinte es gut, als am Samstag, 14.09.2024 das Sommerfest 2024 auf dem Gelände des LDT „Rund um den Turnschuh“ stattfand. Der Nachmittag war