Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.
LDT-Triathlon-Team trotzt der Hitze mit Top-Leistungen
Die anhaltende Hitzewelle hält das LDT-Triathlon-Team nicht davon ab, mit Topleistungen in Erscheinung zu treten. Beim internationalen IronMan-Triathlon in Frankfurt, bei dem aufgrund der großen