Neue Coronaschutzverordnung ab Donnerstag 13.01.2022 enthält Änderungen der 2G+-Regel

Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.

Orientierungshilfe Sport des LSB

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