Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab Donnerstag, 13.01.2022, enthält relevante Änderungen der sogenannten 2G+-Regel. Für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bedeutet „2G+“ konkret, dass eine doppelte Grundimmunisierung in Verbindung mit einer 3. Auffrischungsimpfung (Booster) die Vorlage eines Antigen-Schnelltests bzw. PCR-Tests ersetzt und auf diesen dann verzichtet werden kann. Der nachfolgende Link führt zu einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW für den Sportbetrieb auf der Basis der neuen Verordnung.
Geschäftsstelle vom 20.06.2022 – 04.07.2022 geschlossen
Unsere Geschäftsstelle bleibt von Montag, 20.6.2022 bis zum Montag 04.07.2022 für den Publikumsverkehr geschlossen, ist aber telefonisch erreichbar. Ab Dienstag, 05.07.2022 sind wir wieder persönlich